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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Voltech

410-011 Ausgabe 3

1.Abschluss von Verträgen

1.1 Alle von VOLTECH INSTRUMENTS LIMITED (nachfolgend „das Unternehmen“ genannt) abgeschlossenen Verträge über den Verkauf seiner Produkte (nachfolgend „die Produkte“ genannt) gelten als Bestandteil dieser Geschäftsbedingungen. Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen werden nicht Bestandteil eines Vertrags, es sei denn, sie werden vom Unternehmen in der Auftragsbestätigung des Unternehmens an den Kunden schriftlich vorgenommen oder ausdrücklich akzeptiert.

1.2 Jeder Vertrag zwischen dem Kunden und dem Unternehmen umfasst diese Geschäftsbedingungen und die Auftragsbestätigung des Unternehmens. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Geschäftsbedingungen und den in der Auftragsbestätigung des Unternehmens enthaltenen Bedingungen hat die Auftragsbestätigung des Unternehmens Vorrang.

1.3 Diese Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor allen anderen Geschäftsbedingungen in Dokumenten oder anderen Mitteilungen, die der Kunde beim Abschluss des Vertrags mit dem Unternehmen verwendet oder die sich aus Handelsbrauch, Praxis oder Geschäftsverlauf ergeben, und ersetzen diese.

1.4 Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn die Bestellung des Kunden vom Unternehmen schriftlich angenommen wurde.


2.PREISE

2.1 Ein vom Unternehmen abgegebenes Angebot zum Verkauf von Produkten stellt kein Angebot dar. Ein Angebot ist ab Ausstellungsdatum nur 30 Tage lang gültig.
2.2 Sofern von der Firma nicht ausdrücklich schriftlich anders angegeben, werden Bestellungen auf der Grundlage angenommen, dass der angegebene Preis exklusive Mehrwertsteuer, spezieller Verpackungsmaterialien, Spediteurgebühren oder Zölle gilt.


3.ZAHLUNG

3.1 Sofern vom Unternehmen nicht schriftlich anders angegeben, ist die Zahlung durch den Kunden vor der Lieferung nach Erhalt der Auftragsbestätigung des Unternehmens fällig.

3.2 Wenn vereinbart ist, dass die Zahlung per Akkreditiv erfolgen soll, muss dieses vom Kunden unverzüglich nach Erhalt der Auftragsbestätigung des Unternehmens ausgestellt werden. Das Unternehmen gibt in seiner Auftragsbestätigung an den Kunden die Bedingungen an, unter denen es bereit ist, ein Akkreditiv zu akzeptieren.

3.3 Wenn der Kunde die Zahlung nicht vollständig gemäß Unterabsatz 3.1 dieser Bedingung leistet, dann ist der Kunde (unbeschadet sonstiger Rechte des Unternehmens) ohne dass es einer Mitteilung des Unternehmens bedarf, verpflichtet, dem Unternehmen Zinsen auf den bis dahin nicht bezahlten Betrag zu zahlen, und zwar in Höhe von vier Prozent p. a. über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Lloyds TSB Bank Plc, berechnet ab dem Fälligkeitsdatum bis zum Datum der tatsächlichen Zahlung, unabhängig davon, ob es sich um einen Urteilsspruch handelt, und:-

3.3.1 Das Unternehmen ist berechtigt, alle oder andere Lieferungen im Rahmen dieses oder eines anderen Vertrags mit dem Kunden auszusetzen, IMMER VORAUSGESETZT, DASS der Kunde in keinem Fall von seiner Verpflichtung gegenüber dem Unternehmen im Rahmen dieses oder eines solchen anderen Vertrags entbunden wird; oder

3.3.2 Anstelle einer Aussetzung gemäß Unterabsatz 3.3.1 oben ist das Unternehmen berechtigt, den betreffenden Vertrag und/oder jeden anderen Vertrag mit dem Kunden gemäß Bedingung 11 unten zu kündigen und vom Kunden Schadensersatz zu verlangen.

3.4 Werden Transport-, Verpackungs- oder andere Kosten gesondert vom Preis angegeben, sind sie dennoch gleichzeitig vom Kunden zu zahlen, als wären sie Teil des Preises und werden als solche behandelt.

3.5 Der Zahlungszeitpunkt ist wesentlicher Bestandteil dieser Geschäftsbedingungen.

3.6 Der Kunde ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertrags fälligen Beträge vollständig und ohne Aufrechnung, Abzüge, Gutschriften oder Einbehalte zu bezahlen, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

3.7 Rückerstattungen liegen im Ermessen des Managements


4 VERSAND UND LIEFERUNG

4.1 Sofern in der Auftragsbestätigung des Unternehmens nichts anderes angegeben ist, erfolgt die Lieferung der Produkte an den Standort des Kunden. Die Lieferung gilt als abgeschlossen, wenn die Produkte am Lieferort eintreffen.

4.2 Obwohl das Unternehmen alle angemessenen Anstrengungen unternimmt, um alle angegebenen Liefertermine einzuhalten, handelt es sich bei diesen Terminen lediglich um Schätzungen oder Erwartungsaussagen. Der Kunde muss die Lieferung der Produkte dementsprechend bei Angebot annehmen, und der Lieferzeitpunkt ist nicht wesentlicher Vertragsbestandteil.

4.3 Das Risiko hinsichtlich der verkauften Produkte geht mit der Lieferung auf den Kunden über.

4.4 In Fällen, in denen das Unternehmen ausdrücklich dem Abschluss des Beförderungsvertrags zustimmt und/oder die Versicherung der Produkte während des Transports organisiert, wird davon ausgegangen, dass das Unternehmen ausschließlich als Vertreter des Kunden handelt und die Unterabschnitte 2 und 3 von Abschnitt 32 des Sale of Goods Act 1979 keine Anwendung finden.

4.5 Der Kunde verpflichtet sich, die Produkte so bald wie möglich nach der Lieferung und in jedem Fall innerhalb von 48 Stunden nach der Lieferung zu prüfen. Jegliche Reklamation wegen Lieferdefiziten bei den Produkten oder Reklamationen, dass die Produkte nicht der vom Unternehmen bestätigten Bestellung entsprechen, muss innerhalb von drei Tagen nach der Lieferung schriftlich gemeldet werden. Wird eine solche Reklamation nicht innerhalb dieser Frist erhoben, gilt dies als vorbehaltlose Annahme der Produkte und als Verzicht des Kunden auf alle Reklamationen im Zusammenhang mit der Nichtlieferung der Produkte oder der Lieferung der falschen Produkte oder Fehlern auf der Rechnung des Unternehmens, je nach Sachlage.

4.6 Nimmt der Kunde die Lieferung der Produkte nicht innerhalb von 5 Werktagen nach der Benachrichtigung des Unternehmens an, dass die Produkte bereitstehen, so gilt die Lieferung der Produkte als um 9:00 Uhr am fünften Werktag nach dieser Benachrichtigung erfolgt, und das Unternehmen lagert die Produkte und stellt dem Kunden alle damit verbundenen Kosten und Ausgaben (einschließlich Versicherung) in Rechnung. Wenn die Lieferung nicht innerhalb von 15 Werktagen nach der Benachrichtigung erfolgt ist, hat das Unternehmen das Recht, die Produkte weiterzuverkaufen.

4.7 Das Unternehmen kann die Produkte in Raten liefern. Jede Rate stellt einen separaten Vertrag dar. Eine Lieferverzögerung oder ein Mangel in einer Rate berechtigt den Kunden nicht zur Stornierung einer anderen Rate.

4.8 Das Unternehmen prüft Stornierungsanfragen von Bestellungen, die vom Kunden vor dem Versand von Produkten eingehen. Die Stornierung solcher Bestellungen liegt jedoch im Ermessen des Unternehmens.


5. EIGENTUM

5.1 Ungeachtet der Lieferung der Produkte (oder jeglicher Dokumente, welche die Produkte repräsentieren) verbleibt das Eigentum an den Produkten bei dem Unternehmen, bis der Kunde dem Unternehmen den vollen Preis für die Produkte oder sonstige dem Unternehmen geschuldete Beträge bezahlt hat, und der Kunde verwahrt diese Produkte als Verwahrer.

5.2 Sofern mit dem Unternehmen nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, stellt der Kunde sicher, dass alle Produkte, die sich im Besitz oder unter der Kontrolle des Kunden befinden, und das Eigentum, das beim Unternehmen verbleibt, etikettiert oder anderweitig gekennzeichnet sind, sodass sie leicht identifiziert werden können.

5.3 Solange das Eigentum an den Produkten bei der Gesellschaft verbleibt, hat die Gesellschaft unbeschadet der Verpflichtung des Kunden zum Kauf der Produkte das Recht, die Produkte wieder in Besitz zu nehmen und zu diesem Zweck alle vom Käufer genutzten Räumlichkeiten zu betreten.

5.4 Das Unternehmen kann eine Klage auf den Preis der Produkte aufrechterhalten, auch wenn das Eigentum an den Produkten möglicherweise noch nicht auf den Kunden übergegangen ist.

5.5 Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte während des Zeitraums zwischen dem Übergang des Risikos auf den Kunden und dem Ende des Verbleibs des Eigentums im Eigentum des Unternehmens vollständig gegen alle Risiken zu versichern, die normalerweise von einer umsichtigen Person versichert werden, die ein ähnliches Geschäft wie der Kunde betreibt.


6. SPEZIFIKATIONSBESCHREIBUNGEN

Alle enthaltenen Muster, Zeichnungen, Spezifikationen und Produktbeschreibungen sind Näherungswerte und sollen lediglich als Leitfaden dienen. Dementsprechend übernimmt das Unternehmen keine Haftung für deren Richtigkeit.


7. GEISTIGES EIGENTUM

7.1 Alle Urheberrechte und geistigen Eigentumsrechte jeglicher Art an den Produkten oder Teilen davon verbleiben Eigentum des Unternehmens.


7.2 Dem Kunden ist Folgendes untersagt:

7.2.1 Die in den Produkten enthaltenen Softwareprogramme oder elektrischen Designs (im Folgenden jeweils als „die Software“ und „die Designs“ bezeichnet) ganz oder teilweise kopieren oder duplizieren;

7.2.2 die gesamte oder Teile der Software zu verändern, zu modifizieren, zu disassemblieren oder zu dekompilieren;

7.2.3 Die Designs ändern oder modifizieren.


8. ALLGEMEINE HAFTUNG

8.1 Vorbehaltlich des restlichen Teils dieser Klausel 8 garantiert das Unternehmen hiermit, dass:8.1.1 das Unternehmen das Recht hat, die Produkte zu verkaufen;

8.1.2 Zum Zeitpunkt des Verkaufs sind die Produkte frei von jeglichen Kosten oder Belastungen und der Kunde ist berechtigt, die Produkte ungestört zu besitzen;

8.1.3 die gelieferten Produkte zum Zeitpunkt des Risikoübergangs auf den Kunden frei von wesentlichen Verarbeitungs- und/oder Materialfehlern sind und dass das Unternehmen für einen Zeitraum von einem Jahr ab diesem Zeitpunkt alle Produkte repariert oder ersetzt, die nicht dieser Garantie entsprechen, IMMER VORAUSGESETZT, DASS die Haftung des Unternehmens im Rahmen dieser Garantie auf die Reparatur oder den Ersatz der betroffenen Produkte beschränkt ist und davon abhängt, dass der Kunde:

8.1.3.1 das Unternehmen unverzüglich und in jedem Fall innerhalb einer Frist von einem Jahr über derartige wesentliche Mängel zu informieren;

8.1.3.2 die betroffenen Produkte innerhalb von vierzehn Tagen nach einer solchen Benachrichtigung ordnungsgemäß und ausreichend verpackt sowie fracht- bzw. portofrei an das Unternehmen zurückzusenden;

8.1.3.3 sichergestellt zu haben, dass die Produkte nicht manipuliert, repariert, modifiziert oder in irgendeiner Weise verändert wurden; und

8.1.3.4 Sicherstellen, dass die Produkte vor Schäden geschützt oder anderweitig ordnungsgemäß gepflegt werden und im Besitz des Käufers verbleiben.

8.2 Die in Abschnitt 8.1 dieser Bedingung enthaltenen Garantien werden anstelle aller anderen Garantien und Bedingungen gewährt und gelten als Ausschluss aller anderen Garantien und Bedingungen, gleich ob diese ausdrücklich oder stillschweigend sind und ob sie sich aus Gewohnheitsrecht oder anderweitig ergeben.

8.3 Diese Geschäftsbedingungen schränken die Haftung des Unternehmens für (a) Todesfälle oder Personenschäden infolge der Fahrlässigkeit des Unternehmens, (b) Betrug oder arglistige Täuschung, (c) Verstöße gegen die in Abschnitt 12 des Sale of Goods Act 1979 implizierten Bedingungen oder (d) fehlerhafte Produkte gemäß dem Consumer Protection Act 1987 weder ein noch aus.

8.4 Vorbehaltlich Klausel 8.3 gilt:

8.4.1 Das Unternehmen haftet nicht für die Nichtlieferung der Produkte, sofern diese Nichtlieferung auf Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb seiner Kontrolle liegen (einschließlich, unbeschadet der Allgemeingültigkeit des Vorgenannten, Krieg, Streik, Aussperrung, Arbeitsbesetzung, Arbeitskonflikt, Überschwemmung, Unfall an Räumlichkeiten oder Anlagen oder Maschinen oder Mangel an Ressourcen oder Arbeitskräften) („Höhere Gewalt“) oder das Versäumnis des Kunden, angemessene Lieferanweisungen zu erteilen. Im Falle höherer Gewalt ist das Unternehmen berechtigt, den Vertrag zu stornieren oder zurückzutreten, ohne Haftung jeglicher Art für daraus resultierende Verluste oder Schäden;

8.4.2 Die Nichteinhaltung eines angegebenen Liefertermins durch das Unternehmen stellt keinen Vertragsbruch dar und der Kunde ist nicht berechtigt, den Vertrag als dadurch nicht eingehalten zu betrachten oder von ihm oder einem damit verbundenen Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder Schadensersatz für eine solche Nichteinhaltung oder für daraus resultierende Verluste oder Schäden zu verlangen;

8.4.3 Das Unternehmen haftet nicht für die Untauglichkeit der gelieferten Produkte für den bestimmten Zweck, für den sie benötigt werden;

8.4.4 Das Unternehmen haftet gegenüber dem Kunden unter keinen Umständen, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung, Verletzung gesetzlicher Pflichten oder anderweitig, für entgangenen Gewinn oder indirekte Schäden oder Folgeschäden, die sich aus diesem Vertrag oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben;

8.4.5 Die Gesamthaftung des Unternehmens gegenüber dem Kunden für alle anderen Verluste, die im Rahmen oder im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehen, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung, Verletzung gesetzlicher Pflichten oder anderweitig, darf unter keinen Umständen den Vertragspreis der Produkte überschreiten; und

8.4.6 Der Kunde darf sich nicht auf Aussagen, Versprechen oder Zusicherungen hinsichtlich gelieferter Produkte verlassen, es sei denn, diese wurden von der Firma schriftlich abgegeben.

8.5 Der Preis, zu dem das Unternehmen dem Kunden die Produkte liefert, basiert auf:

8.5.1 die gegebenen und akzeptierten Garantien; und

8.5.2 die auferlegten Erweiterungen und Beschränkungen der Haftung.


9.ÜBERTRAGUNG

Dem Kunden ist es nicht gestattet, seine Rechte aus diesem Vertrag oder aus einem Vertrag über den Kauf von Produkten ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens ganz oder teilweise abzutreten, zu übertragen, zu verpfänden, zu belasten oder darüber zu verfügen.


10.EXPORT

10.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Exportverkäufe, sofern in der Auftragsbestätigung des Unternehmens an den Kunden keine Änderungen vorgenommen werden.

10.2 Es wird hiermit ausdrücklich vereinbart, dass das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf auf den Vertrag keine Anwendung findet.

10.3 Wenn die Produkte außerhalb des Vereinigten Königreichs geliefert werden sollen:-

10.3.1 Die Zahlung hat in der in der Auftragsbestätigung des Unternehmens an den Kunden angegebenen Weise zu erfolgen;

10.3.2 Die Produkte werden zu den in der Auftragsbestätigung des Unternehmens an den Kunden angegebenen Bedingungen geliefert;

10.3.3 Der Kunde hat dem Unternehmen sämtliche Transport-, Fracht- und Versicherungskosten sowie sonstige Gebühren zu erstatten, sofern diese dem Unternehmen entstandenen Kosten nicht im Preis der Produkte enthalten sind.

10.4 Der Kunde muss alle erforderlichen Export- oder Importgenehmigungen, Devisenkontrollgenehmigungen und alle anderen Genehmigungen nationaler und regionaler Regierungen und Behörden einholen, die für die Erfüllung des Vertrags sowohl durch das Unternehmen als auch durch den Kunden erforderlich sind. Dies geschieht so schnell wie praktisch möglich und in keinem Fall später als erforderlich, damit das Unternehmen die Produkte zum frühestmöglichen Termin ausliefern kann.


11. Insolvenz und Vertragsbruch

11.1 Für den Fall, dass:-

11.1.1 Der Kunde begeht einen Vertragsbruch und behebt diesen Verstoß (sofern behebbar) nicht innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung des Unternehmens mit der Aufforderung zur Behebung; oder

11.1.2 die Waren oder das Eigentum des Kunden gepfändet oder beschlagnahmt werden, oder

11.1.3 der Kunde die Zahlung seiner Schulden einstellt oder damit droht, oder nicht in der Lage ist, seine Schulden bei Fälligkeit im Sinne der Abschnitte 123 oder 268 des Insolvency Act 1986 (je nach Anwendbarkeit) zu bezahlen, oder

11.1.3 der Kunde Verhandlungen über eine Vereinbarung mit oder zu Gunsten seiner Gläubiger aufnimmt oder einen Konkurs- oder Insolvenzakt begeht oder als Gesellschaft mit beschränkter Haftung ein Antrag oder eine Anordnung zur Ernennung eines Verwalters, Insolvenzverwalters, Zwangsverwalters oder einer vergleichbaren Ernennung in Bezug auf das gesamte oder einen Teil des Eigentums oder der Vermögenswerte seines Unternehmens gestellt wird; oder

11.1.4 Wird eine Bestellung aufgegeben, ein Beschluss gefasst, ein Antrag gestellt oder ein ähnliches Verfahren zur Liquidation des Kunden eingeleitet (außer zum Zwecke der Restrukturierung oder Fusion ohne Insolvenz und mit vorheriger schriftlicher Genehmigung durch das Unternehmen), dann ist das Unternehmen in einem solchen Fall unbeschadet seiner sonstigen Rechte hierunter berechtigt, alle weiteren Lieferungen im Rahmen eines Vertrags unverzüglich auszusetzen, bis der Verzug behoben ist, oder alle anderen Verträge zwischen dem Kunden und dem Unternehmen oder einen oder mehrere noch nicht erfüllte Teile davon zu kündigen oder nach Wahl des Unternehmens Teillieferungen vorzunehmen. Ungeachtet einer solchen Kündigung hat der Kunde dem Unternehmen alle bis einschließlich des Kündigungsdatums geleisteten Arbeiten, verwendeten Materialien und gelieferten Produkte zu bezahlen, und alle ausstehenden Beträge werden sofort fällig.

11.2 Der Kunde ist verpflichtet, das Unternehmen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn eines der in Abschnitt 11.1 oben genannten Ereignisse eintritt oder wenn der Kunde begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass ein solches Ereignis bevorsteht.

12.Trennung

Sollten zu irgendeinem Zeitpunkt eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nach irgendeinem Gesetz ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar werden, so wird die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen hiervon dadurch in keiner Weise beeinträchtigt oder beeinträchtigt. Wenn eine ungültige, rechtswidrige oder nicht durchsetzbare Bestimmung gültig, durchsetzbar und rechtmäßig wäre, wenn ein Teil davon gestrichen würde, gilt die Bestimmung mit der Mindeständerung, die erforderlich ist, um sie rechtsgültig und durchsetzbar zu machen.


13.Überschriften

Die in diesen Geschäftsbedingungen verwendeten Überschriften dienen lediglich der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf deren Auslegung.


14.GESETZ

14.1 Diese Geschäftsbedingungen und alle Verträge, die auf ihrer Grundlage geschlossen werden, unterliegen in jeder Hinsicht den Gesetzen Englands und von Wales und werden in Übereinstimmung mit diesen geregelt.

14.2 Vorbehaltlich Klausel 14.3 unterwerfen sich die Parteien der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der Gerichte von England und Wales und vereinbaren, dass bei Verfahren in England und Wales und in jeder anderen Gerichtsbarkeit die Klageschrift jedem von ihnen an seinem eingetragenen Firmensitz zugestellt werden kann.

14.3 Diese Klausel 14 schränkt das Recht des Unternehmens nicht ein, vor jedem anderen zuständigen Gericht ein Gerichtsverfahren gegen den Kunden einzuleiten. Ebenso wenig schließt die Einleitung eines Gerichtsverfahrens vor einem oder mehreren Gerichten die Einleitung eines Gerichtsverfahrens vor anderen Gerichten aus, ob gleichzeitig oder nicht, soweit dies nach dem Recht dieser anderen Gerichtsbarkeit zulässig ist.